Allgemeine Geschäftsbedingungen

Online Marketing Sepeur Strategies

 

 

  1. Geltungsbereich
    • Frau Jil Sepeur, Spichererbergstraße 129, 66119 Saarbrücken (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich „Kunde“ bzw. „Kunden“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    • Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ausdrücklich schriftlich zustimmt.
    • Für die von der Agentur erbrachten Leistungen gilt Dienstleistungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder kraft Gesetzes zwingend andere Regelungen Anwendung finden. Insbesondere gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu Dienstverträgen, soweit sie auf die erbrachten Leistungen anwendbar sind. Soweit die von der Agentur geschuldeten Leistungen nicht ausdrücklich als Werkleistungen vereinbart sind, gelten die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

 

  1. Leistungen der Agentur
    • Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich SEO-Strategieentwicklung, -Beratung und -Management sowie ggfs. weitere damit verbundene Leistungen. Die Agentur entwickelt individuell auf den Kunden zugeschnittene Online-Marketing-Strategien, einschließlich Analyse der Zielgruppen, Auswahl geeigneter Kanäle und Erstellung eines Maßnahmenplans. Die Agentur erstellt ergänzend beispielsweise zielgruppenspezifische Inhalte, einschließlich – sofern vom Auftrag umfasst – Texte, Grafiken, Videos und andere Medienformate, die auf den definierten Kommunikationszielen des Kunden basieren.
    • Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen insbesondere solche im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO), einschließlich On-Page- und Off-Page-Optimierung, Keyword-Recherche, Erstellung von optimierten Inhalten sowie damit verbundene technischen Anpassungen.
    • Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. dem zu Grunde liegenden Angebot und/oder der Leistungsbeschreibung.
    • Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss erlangt erst durch die Bestätigung der Agentur seine Gültigkeit.
    • Änderungen des Leistungsinhaltes nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung durch die Agentur. Eine Änderung bereits genehmigter Konzepte, Pläne etc. durch den Kunden ist mit Mehrkosten verbunden, welche dem Kunden im Zweifel mit dem üblichen Stundensatz der Agentur in Rechnung gestellt werden.
    • Innerhalb des vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Vertrags Gestaltungsfreiheit der Agentur; Insbesondere obliegt der Agentur, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, die künstlerische Gestaltung.

 

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
    • Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Insbesondere stellt der Kunde der Agentur alle relevanten Informationen über seine Zielgruppen, Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, die für die Strategieentwicklung erforderlich sind. Der Kunde wird Zielgruppen, Botschaften und spezifische Vorgaben für die Inhalte eindeutig definieren, sofern nicht anderweitig vereinbart; Werden keine genauen Vorgaben gemacht, erfolgt die Erstellung nach bestem Wissen und auf Grundlage der Branchenstandards.
    • Der Kunde gewährt der Agentur, sofern zur Durchführung der Leistungen erforderlich, Zugang zu den notwendigen technischen Ressourcen (z. B. CMS-Systeme, Hosting) oder wird die erforderlichen Änderungen selbst vornehmen, um die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.
    • Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
    • Der Kunde ist verantwortlich für die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Leistung. Insbesondere obliegt der Agentur, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keine inhaltliche Kontrolle angelieferter Inhalte wie z. B. die Prüfung von Texten auf Rechtschreibfehler, Logik o. ä. Der Kunde versichert, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen, wenn er Inhalte der Agentur zur Erbringung der vereinbarten Leistung zur Verfügung stellt. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von allen Ansprüchen Dritter und Schäden, eingeschlossen angemessener Rechtsverteidigungskosten, frei.

 

  1. Fremdleistungen
    • Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst und/oder durch Dritte auszuführen.
    • Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer notwendigen Fremdleistung (z. B. Einkauf von Content etc.) erfolgt entweder im eigenen Namen oder, nach Rücksprache, im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
    • Soweit die Agentur Fremdleistungen unmittelbar im Auftrag des Kunden beauftragt, wird der Dritte nicht Erfüllungsgehilfe der Agentur und das jeweilige Vertragsverhältnis mit dem Dritten kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.
    • Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, sind weiterhin vom Kunden zu erfüllen.

 

  1. Termine
    • Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
    • Verzögert sich die Leistung der Agentur trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Ereignisse höherer Gewalt, Pandemieschutzmaßnahmen und/oder andere, unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Pflichten für die Dauer des Ereignisses. Fristen sowie etwaige sonstige für die Leistungserbringung relevante Zeitpunkte verlängern sich dementsprechend.

 

  1. Vorzeitige Auflösung
    • Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu kündigen, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die auf den Kunden zurückzuführen sind, unmöglich wird oder der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrags verstößt und seine Mitwirkungspflichten oder die Verpflichtung zur Zahlung eines fälligen Betrags trotz Mahnung verletzt.

 

  1. Vergütung
    • Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus den dem Vertrag zu Grunde liegenden Unterlagen, insbesondere Angebote und/oder Leistungsbeschreibungen. Grundsätzlich entsteht ein Vergütungsanspruch der Agentur mit Erbringung der Dienstleistung. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen; Der Agentur steht es frei, die Höhe der Vorschüsse nach eigenem Ermessen festzulegen. Preise der Agentur gelten als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
    • Bloße Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
    • Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug erhebt die Agentur Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € pro Mahnung.
    • Bei Zahlungsverzug ist die Agentur bis zur Begleichung des offenen Betrags zu keiner weiteren Leistung verpflichtet (Zurückbehaltungsrecht).

 

  1. Eigentums- und Nutzungsrechte
    • Alle Leistungen der Agentur, einschließlich der Ideen, Präsentationen, Konzepte, Skizzen, Strategien, Pläne, Mappings, Keywordrecherchen etc., sowie einzelne Teile daraus, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und bleiben Eigentum der Agentur.
    • Durch die Zahlung des vollständigen Entgelts werden nur die Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck durch den Kunden erworben. Im Zweifel erwirbt der Kunde ein einfaches, auf den konkreten Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht.
    • Nutzungsrechte dürfen, sofern nicht anders vereinbart, nicht an Dritte übertragen werden.
    • Änderungen, Weiterentwicklungen und die Bearbeitung der Leistungen der Agentur sind ohne Genehmigung der Agentur nicht zulässig.
    • Nutzungsrechte, die über die vertraglich vereinbarten hinausgehen, setzen eine schriftliche Zustimmung der Agentur voraus.
    • Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte ausschließlich bei der Agentur. Eine Nutzung vor Zahlung stellt eine unrechtmäßige Verwendung dar.

 

  1. Datenschutz
    • Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der Agentur zu Zwecke der Auftragsabwicklung (Kontaktaufnahme, Vertragserfüllung, Abrechnung) verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Agentur behandelt diese vertraulich. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages (z. B. für den Auftrag notwendige Dienstleister) bzw. auf Grund eines berechtigten Interesses (z. B. Steuerberater, Inkassodienstleister, Kundenzufriedenheitsumfrage, Werbung für eigene Dienstleistungen der Agentur) erforderlich oder auf Grund gesetzlicher Pflicht vorgeschrieben (z. B. auf Grund von Anfragen von Steuer- und Ermittlungsbehörden). Werden die Daten zur Auftragsabwicklung nicht mehr benötigt und stehen keine Gewährleistungsfristen und/oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegen, werden die Daten gelöscht.
    • Betroffene haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Ferner steht ihnen ggfs. ein Recht auf Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit zu. Betroffene können sich für Beschwerden an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Sofern personenbezogene Daten auf Grund einer datenschutzrechtlichen Einwilligung verarbeitet werden, kann der Betroffene jederzeit die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
    • Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Betroffene das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall hat der Betroffene ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird.
    • Sollte die Leistungserbringung einen Zugriff auf personenbezogene Daten bedingen, welche die Agentur im Auftrag für den Kunden verarbeitet, werden die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung abschließen.

 

  1. Referenzhinweis
    • Die Agentur ist berechtigt, zu Referenzzwecken (z. B. auf der Website der Agentur) auf den Kunden hinzuweisen. Die Nutzung des Namens und Logos zu Referenzzwecken erfolgt mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
    • Insbesondere ist die Agentur berechtigt, auf ihren Sozialen Medien und der Website den Namen und das Firmenlogo zu veröffentlichen (Referenzhinweis). Die Agentur wird den Kunden selbstverständlich über die Nutzung informieren.

 

  1. Abnahme, Mängel
    • Sofern ausnahmsweise Werkleistungen geschuldet sind, hat der Kunde Beanstandungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung über die Erbringung der Leistung bzw. deren Übergabe an den Kunden schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist gelten die Leistungen als abgenommen und genehmigt; Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde bei Übergabe der Leistungen auch nochmals hingewiesen.
    • Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.

 

  1. Haftung
    • Die Agentur haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (also solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit für Nebenpflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Agentur haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Agentur nicht schuldhaft gegen die im Vertrag festgelegten ausdrücklichen Leistungsvorstellungen des Kunden verstoßen hat.
    • Für mögliche negative Auswirkungen auf bestehende Rankings oder technische Probleme durch Änderungen, die der Kunde eigenmächtig vornimmt, übernimmt die Agentur, vorbehaltlich des vorgehenden Absatzes, keine Haftung.
    • Sofern die Agentur auf Drittmaterial (z. B. Stockvideos) zurückgreift, erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen. Die Agentur ist lediglich zu einer ordnungsgemäßen Lizenzierung von dem entsprechenden Dienst verpflichtet und insbesondere nicht zur lückenlosen Nachforschung der Lizenzierungskette bis hin zum eigentlichen Urheber des Materials. Die Haftung der Agentur beschränkt sich insoweit, vorbehaltlich Absatz 1, auf ein Auswahlverschulden.
    • Die Agentur ist nicht zur Datensicherung bzgl. übergebener Daten verpflichtet. Sie haftet nicht für den Bestand und / oder die Möglichkeit einer erneuten Übergabe der Daten. Nach Übergabe der Daten ist der Kunde selbst zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Sicherung von Daten verpflichtet.

 

  1. Ausschluss von Erfolgsgarantien
    • Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die erbrachten Leistungen bestimmte Umsatzziele, Gewinne, Reichweiten oder sonstige wirtschaftliche Erfolge des Kunden erreicht werden.
    • Die von der Agentur entwickelten Strategien und Maßnahmen basieren auf dem aktuellen Stand der Technik und den zur Verfügung stehenden Daten, insbesondere zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Marktdaten, Analysen und Trends. Die Agentur kann keine Gewähr für die zukünftige Entwicklung von Markt- oder Nutzerverhalten übernehmen. Der Erfolg hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, wie z. B. Marktbedingungen, Konkurrenzsituationen und Kundenentscheidungen.
    • Die Agentur weist darauf hin, dass insbesondere SEO-Maßnahmen keine garantierte Platzierung auf bestimmten Positionen in Suchmaschinen gewährleisten können. Änderungen in den Algorithmen der Suchmaschinen, Wettbewerbsmaßnahmen oder technische Einschränkungen können die Ergebnisse beeinflussen. Gleiches gilt, wenn die erstellten Inhalte nicht die gewünschte Reaktion der Zielgruppe hervorrufen, da der Erfolg von Inhalten auch von externen Faktoren wie der Plattform, dem Timing oder der Wettbewerbssituation abhängt.

 

  1. Schlussbestimmungen
    • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Agentur. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Agentur als Gerichtsstand vereinbart.
    • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.